Rechtsgeschäftliches Denken in der Frühkultur Ägyptens: Teil II (Rechtshistorische Untersuchungen)

Artikelnummer: BG268106

145,59

Uitverkocht

Verkoop door: Bucher Garten

Verwerkingstijd:(Dag) 5-8

Uitverkocht

E-mail wanneer voorraad beschikbaar

  • Veilig betalen en bestellen

We zijn er om je een veilige en comfortabele winkelervaring te bezorgen. 

  • Gratis retourneren binnen 30 dagen

Je kunt je retourtransacties snel en gemakkelijk uitvoeren. 

  • Profiteer van de handigste verzendfaciliteiten

We geven je een trackingnummer zodat je je bestelling stap voor stap kunt volgen. 

  • 100% klanttevredenheid

Alle producten die we aanbieden hebben hoge kwaliteitsnormen. 

Gegarandeerd veilig afrekenen:

Verwante producten 

Beschrijving

Ein Diskurs wird fortgesetzt und ergänzt; es ging um Kernfragen der Rechtsgeschichte; hier der Beginn mit Kapitel 11 und § 21 soll eng an das Vorausgehende, an die Methodenlehre in Teil I „Zum rechtsgeschichtlichen Anfang in Ägypten“ anschließen; es geht nicht ohne diese dort hervorgehobene Darstellungstechnik von Recht überhaupt und von ältestem Recht, nicht ohne die Unterscheidung nach System, Prinzip, Systemmodell im Recht zu kennen; dies wird immer in Terminologie angesprochen und hat dort seinen Definitionsbereich; Systeme wechseln und entwickeln sich, wie Denken überhaupt aus den Kulturbedingungen der Evolution. Darum haben auch unsere heutigen Haupttermini wie Vertrag, Eigentum und Besitz einmal ihren historischen Anfang gehabt und zwar, wie wir wissen, neben anderen Geschäftsarten im klassischen römischen Recht, wogegen im alten Griechenland wie auch in Ägypten noch ein älteres Rechtssystem herrschte. Wie soll man dieses benennen? Wir können dies logisch durch unseren Oberbegriff zu Eigentum und Besitz als ‚Herrschaftsrechte‘ kurz als ein ‚herrschaftsrechtliches System‘ festhalten. Auch es dient dazu, einen wirtschaftlichen Effekt, rechtlich als ‚GGeschäft‘ geregelt unter Parteien abzuwickeln. Ob aber hiezu erst ein vorbereitender, verbindlicher Akt wie ein ‚contractum‘ ( Vertrag), wie er schon bei den Römern voranzugehen pflegt, auf dessen „Erfüllung“ es ankommt – oder aber ägyptisch grundsätzlich gleich mit dem Vollzugsakt zwecks Austausches zu beginnen ist, auf dessen Regelung es nun ankommt, macht den Unterschied zwischen Rechtssystemen aus

Aanvullende informatie

Overzicht

auteur

Uitgever

utzverlag GmbH

Aantal pagina's

480

Publicatiedatum

2020-12-03

Verbindend

Hardcover

ISBN13

9783831646883

ISBN10

B00IDA8BP0